Pressemitteilung Nr. 18/466

Modder: Prekäre Arbeitsbedingungen von Paketzustellern beenden – Nachunternehmerhaftung konsequent durchsetzen

Pressemitteilung Nr. 18/466

Im vergangenen Jahr wurden nach Branchenangaben circa 3,5 Milliarden Pakete ausgeliefert – dieser Trend wird mit zunehmenden Onlinehandel voraussichtlich anhalten. Leider ist zu beobachten, dass Paketzusteller außertariflich und bei Sub-Sub-Unternehmern beschäftigt sind. „Dabei werden nicht selten und zu unserem Bedauern Löhne gedrückt und Sozialversicherungsbeiträge hinterzogen. Diese zweifelhaften Arbeitsverhältnisse führen zu prekären Lebensverhältnissen bei den Beschäftigten, die wir beenden müssen!“, so die Vorsitzende der SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag, Johanne Modder.

Die SPD-Landtagsfraktion in Niedersachsen begrüßt die heutige Einigung des Bundeskabinetts und den damit verbundenen Einsatz des SPD-Arbeitsministers Hubertus Heil. Das niedersächsische Engagement für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der sozialen Absicherung von Beschäftigten in der Paket- und Postzustellung hat Wirkung gezeigt. Das Land Niedersachsen hatte sich der Thematik bereits frühzeitig angenommen und eine Bundesratsinitiative auf den Weg gebracht, die vorgesehen hat, umgehend die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Nachunternehmerhaftung in der Zustellbranche zu schaffen. Die SPD-geführte Landesregierung schlug hierbei eine Regelung analog zum Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft vor, das eine Nachunternehmerhaftung vorsieht. Zur Stärkung der Arbeitnehmerrechte sind dabei insbesondere die Zahlungen der Sozialversicherungsbeiträge sicherzustellen.

„Knapp eine halbe Million Menschen sind bei Post- und Zustelldiensten in Deutschland beschäftigt. Die Menschen können nicht länger warten, wir müssen jetzt handeln! Dahingehend begrüßen wir ausdrücklich die Bemühungen der Landesregierung und den heutigen Beschluss des Bundeskabinetts“, erklärt Johanne Modder. „Die SPD hat sich bereits in der Vergangenheit mit Nachdruck für eine Nachunternehmerhaftung für die Zahlung des Mindestlohns stark gemacht. Hier konnten nach Gesetzesänderung deutliche Erfolge verbucht werden. Mit dem heutigen Beschluss ist der Weg geebnet, die skandalösen Zustände bei den Paketdiensten beenden zu können! Die Auftraggeber von Subunternehmern müssen die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge sicherstellen und Arbeitszeitgesetze beachten. Wer dagegen verstößt, muss dingfest gemacht werden!“

Abschließend fügt die SPD-Fraktionsvorsitzende Johanne Modder an: „Der Boom des Onlinehandels darf nicht auf dem Rücken der Beschäftigten bei Post- und Paketzustellern ausgetragen werden. Um die konsequente Einhaltung von Arbeitszeiten und der Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen zu gewährleisten, müssen Zoll und Kontrollstellen weiter personell gestärkt werden. Darüber hinaus sollten aus gesellschaftlicher Verantwortung mehr Unternehmen den Schritt hin zu einer Tarifbindung gehen!“

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