Pressemitteilung Nr. 18/854

Lynack: Kein neuer Radikalenerlass für öffentlichen Dienst – Keine Überprüfung von Lehrern oder Richtern durch Verfassungsschutz

Pressemitteilung Nr. 18/854

Die SPD-Landtagsfraktion zeigt sich irritiert über die aktuelle Debatte zur Überprüfung von Lehrern und Richtern durch den Verfassungsschutz. „Wer alle Bewerberinnen und Bewerber für eine Stelle im öffentlichen Dienst prüfen lassen will, zeigt nicht nur Misstrauen gegenüber allen Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes, sondern schießt auch hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit weit über das Ziel hinaus“, erklärt der Vorsitzende des Ausschusses für Angelegenheiten des Verfassungsschutzes, Bernd Lynack.

„Die Zeiten, in denen der Verfassungsschutz Dossiers über politisch Andersdenkende angefertigt hat, sind glücklicherweise vorbei. Durch den damaligen Radikalenerlass kam es zu unzähligen Berufsverboten. Mit uns wird es kein Zurück in die 70er-Jahre geben!“, so Lynack weiter. Wichtig sei es, dass die öffentliche Verwaltung ihre innere Haltung weiterentwickelt, welche sie vor verfassungsgefährdenden Tendenzen schützt. Hierfür seien Bildungsprogramme wie beispielsweise „Polizeischutz für die Demokratie“ wichtige Anker, um die Resilienz der Einsatzkräfte zu stärken, so der SPD-Politiker. „Wir haben die Zeit der pauschalen Regelanfrage überwunden. Diese hilft nicht, sondern zeigt letztlich nur ein misstrauisches Verhältnis gegenüber der Demokratie, und offenbart ein irritierendes Bürgerverständnis. Das hat in unserer pluralistischen Gesellschaft keinen Platz.“

SPD-Innenminister Pistorius hat bereits im Juli angekündigt, die Bewerberinnen und Bewerber bei der niedersächsischen Polizei grundsätzlich und genau auf eine potenzielle extremistische Gesinnung und etwaige Verbindungen zur Clankriminalität zu prüfen. Es bleibe richtig, so SPD-Politiker Lynack, dass Bewerberinnen und Bewerbe für sicherheitsrelevante Bereiche, die das staatliche Gewaltmonopol ausüben, sich anderen Prüfkriterien unterwerfen müssen. „Dabei sollte jedoch klar zwischen Polizeibeamten oder Berufssoldaten und zukünftigen Lehrerinnen und Lehrern unterschieden werden. Wir weisen den Generalverdacht entschieden zurück. Gemeinsames Ziel ist es, Extremisten im öffentlichen Dienst eine Absage zu erteilen. Pauschal ganzen Berufsständen im Vorfeld fehlende Verfassungstreue zu unterstellen und eine Überprüfung zu verordnen, darf nicht im Ansinnen der Politik sein. Wenn Verstöße festgestellt und der Anschein fehlender Verfassungstreue erweckt wird, so muss und wird seitens des Staates auch entschieden gehandelt. Hier sind vor allem Führungskräfte im öffentlichen Dienst gefordert, die Instrumente des Disziplinar- und Beamtenrechts konsequent anzuwenden.“

„Der Vorschlag aus den Reihen des Koalitionspartners löst bei uns Fragezeichen aus. Wir stellen gerne nochmals die Dokumentation von 2018 der niedersächsischen Landesbeauftragten für die Aufarbeitung der Schicksale im Zusammenhang mit dem sogenannten Radikalenerlass, Jutta Rübke, gerne zur Verfügung“, so Lynack abschließend.

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