Pressemitteilung Nr. 18/995

Lynack: Kandidierendenaufstellung während Corona-Pandemie – Kommunalwahl 2021 nicht in Gefahr

Pressemitteilung Nr. 18/995

Im Jahr 2021 steht nicht nur die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag an, sondern auch die Kommunalwahl in Niedersachsen am 12. September. Nicht nur, dass die Corona-Pandemie vielerorts die politische Agenda bestimmt, sie stellt auch die Parteien bei Aufstellungsverfahren von Kandidierenden vor größere Herausforderungen.

Mit der Änderung des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes durch den Beschluss des Niedersächsischen Landtages in seiner Dezember-Plenarsitzung werden den Parteien perspektivisch jedoch weitreichende Möglichkeiten an die Hand gegeben, um trotz der Pandemie ihre Listen aufzustellen und sich für die Kommunalwahl entsprechend vorzubereiten. Der kommunalpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Bernd Lynack, erklärt in Hannover dazu: „Durch den veränderten § 53 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes wird die Verordnungsermächtigung des Innenministeriums im Jahr 2021 und währen der Corona-Pandemie erweitert. Es wird die Möglichkeit geschaffen, dass Abweichungen von den bisherigen Vorschriften über die Bewerberaufstellung getroffen werden können, um bei der Bewerber:innenbestimmung auch von einheitlichen Präsenzversammlungen absehen zu können.“

Durch den Landtagsbeschluss wird die Möglichkeit gegeben, so Lynack, dass Vorstellungsrunden von Bewerberinnen oder Bewerbern beispielsweise in digitaler Form stattfinden. „Es wäre doch paradox, wenn wir in allen Lebensbereichen auf eine Kontaktreduzierung setzen und möglichst viele Veranstaltungen in digitale Formate verlegen, aber in der Politik nicht mit beispielhaften Charakter vorangehen!“

Mit der Gesetzesänderung im Zuge der COVID-19-Pandemie wolle man die Durchführung von Aufstellungsverfahren sowie die Viruseindämmung in Einklang bringen. „Das, was vor Ort von den Parteien durch elektronische Kommunikation im Zuge von Aufstellungs- oder Vorstellungsverfahren durchgeführt werden kann, sollte es auch werden. Zeitgleich wird auch die Möglichkeit gegeben, dass die Wahl von Bewerber:innen sowie Delegierten auf dem Briefwahlweg oder in einer Kombination aus Brief- und Urnenwahl, also in hybrider Form, erfolgen kann“, so Lynack weiter.

Insgesamt stelle man mit der Änderung des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes sicher, dass Listen und Bewerber:innen trotz der Corona-Pandemie rechtzeitig aufgestellt werden können und faire Wettbewerbsbedingungen herrschen. „Die Wahlen im September des kommenden Jahres sind nicht bedroht und werden stattfinden. Hieran besteht nicht der geringste Zweifel“, bekräftigt Lynack.

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