Pressemitteilung Nr. 18/1132

Lynack: Demokratie und Parteienpluralismus auch in Coronazeiten garantieren –Verringerung des Unterschriften-Quorums für Wahlvorschläge zur Kommunalwahl gesetzlich festschreiben

Pressemitteilung Nr. 18/1132

Maskenpflicht, Abstandregeln, Hygienevorschriften – die Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie schränken private und öffentliche Kontakte stark ein. Das stellt kleine Parteien vor der Kommunalwahl im September vor ein Problem: Um zur Wahl zugelassen zu werden, müssen sie eine bestimmte Zahl Unterschriften ihrer Unterstützer*innen vorlegen.

„In normalen Zeiten ermöglicht beispielsweise ein Stand in der Fußgängerzone die Ansprache von Bürgerinnen und Bürgern. Die Option fällt momentan weitestgehend weg“, erklärt Bernd Lynack, kommunalpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion. Kleinen Parteien drohe folglich der pandemiebedingte Ausschluss von den anstehenden Kommunalwahlen. „Demokratie vor Ort lebt von der Vielfalt der Meinungen und vom Wettbewerb der besten Ideen in einer Kommune. Daher machen wir uns für eine gesetzliche Änderung des Kommunalwahlgesetzes stark und werden die erforderlichen Unterschriften-Quoren für die Zulassung von Wahlvorschlägen zur Kommunalwahl im September einmalig absenken.“

Im heutigen Innenausschuss hat die Koalition den Vorschlag eingebracht, die Absenkung auf 40 Prozent der regulär notwendigen Unterschriften festzulegen, so der SPD-Politiker: „Einerseits würde auch diese Zahl eine Relevanz der jeweiligen Partei dokumentieren. Andererseits entlastet sie die politischen Vereinigungen in diesem von der Pandemie beeinflussten Wahljahr erheblich. Da wir die Beratung zum Kommunalwahlgesetz zeitnah abschließen werden, wird die Änderung voraussichtlich im Juni beschlossen.“

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