Pressemitteilung Nr. 18/879

Kreiser: Telemedizin in Justizvollzuganstalten ausbauen und stärken

Pressemitteilung Nr. 18/879

Der Landtag will die ärztliche Versorgung in Niedersachsens Justizvollzugsanstalten stärken. Dazu wurde in der heutigen Plenarsitzung ein Entschließungsantrag der Regierungsfraktionen zur Telemedizin im Justizvollzug debattiert.

Für die SPD-Landtagsfraktion erklärt die Abgeordnete Dunja Kreiser: „Der zunehmende Ärztemangel spiegelt sich auch im niedersächsischen Justizvollzug wieder. Nur knapp mehr als 100 Ärztinnen und Ärzte stehen für die medizinische Versorgung in den Justizvollzugsanstalten zur Verfügung. Der Fachkräftebedarf ist jedoch hoch und es wird zunehmend schwerer, freie Stellen zu besetzen.“

Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, kann die Einführung der Telemedizin im Justizvollzug eine sinnvolle Ergänzung zu den Präsenzmedizinerinnen und -medizinern sein. „Die Telemedizin bietet nicht nur die Möglichkeit, aus der Ferne erste Bestandsaufnahmen zu machen und erste Befunde zu treffen, sie ist vor allem an Wochenenden oder an Feiertagen sowie in den Abend- und Nachtzeiten eine mögliche Alternative zu den Medizinerinnen und Medizinern vor Ort und ermöglicht einen persönlichen Austausch. Gleichzeitig bleibt jedoch klar, dass eine physische medizinische Begutachtung häufig alternativlos sein kann“, so Kreiser weiter. Dort, wo der Fachkräftemangel jedoch besonders ausgeprägt ist, kann durch die Telemedizin ein größerer Beitrag zu Flächendeckung geleistet und Versorgungslücken partiell geschlossen werden.

„Eine gute medizinische Versorgung ist essentiell für die inhaftierten Personen. Sie ist Schlüssel für gute Haftbedingungen sowie die soziale und berufliche Wiedereingliederung nach der Haftentlassung“, sagt die SPD-Politikerin Kreiser.

Der Antrag der Regierungsfraktionen von SPD und CDU zielt darauf ab, das geplante Pilotprojekt, welches die Einführung der Telemedizin in der JVA Hannover vorsieht, fachlich zu begleiten und anschließend nach zwölf Monaten zu evaluieren. Hierfür stehen im Haushalt 2020 50.000 Euro bereit. „Außerdem wird die Landesregierung gebeten, die technischen Rahmenbedingungen in den Justizvollzugsanstalten zu schaffen und die Digitalisierung im Justizvollzug voranzutreiben. Wenn das Pilotprojekt in Hannover ein Erfolg ist, sollte dieses in das Flächenland Niedersachsen ausgedehnt werden. Hierfür ist es von zentraler Bedeutung, dass das medizinische Personal sowie die Ärztinnen und Ärzte geschult werden und das fachliche Know-how in der Telemedizin ausgebaut wird. Insgesamt müssen wir dafür Sorge tragen, dass die Tätigkeit des Arztberufes in der Justiz wieder attraktiver wird und sich die Bewerberlage verbessert“, betont Kreiser.

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