Pressemitteilung Nr. 18/1327

Kötter: Amtsgerichte stärken, Streitwertgrenze für Zivilprozesse anheben

Pressemitteilung Nr. 18/1327

Erbstreitigkeiten, Mietkonflikte, Vertragsfragen – mit allen zivilrechtlichen Prozessen bis zu einem Geldwert von 5.000 Euro befassen sich in Niedersachsen die Amtsgerichte. Seit einigen Jahren verzeichnen die Kammern einen deutlichen Rückgang der Verfahren. Gleichzeitig häufen sich die Klagen an den Landgerichten, die für alle Fälle über der Streitwertgrenze zuständig sind.

„Der Streitwert für die Amtsgerichte wurde zuletzt vor fast 30 Jahren erhöht. Die normalen Teuerungsraten und Lohnsteigerungen ließen in der Zwischenzeit die Grenzsumme faktisch stetig absinken, weshalb viele Prozesse automatisch an die nächsthöhere Instanz gehen“, erklärt Andrea Kötter, SPD-Abgeordnete im Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen.

„Wir wollen mit unserem heute eingebrachten Antrag über eine Bundesinitiative die Streitwertgrenze für die Amtsgerichte auf mindestens 7.500 Euro anheben. Damit stärken wir die Stellung der Amtsgerichte in unserem Rechtssystem und entlasten die Landgerichte, die so mehr Ressourcen für die Bearbeitung etwa von Strafprozessen haben.“

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