Pressemitteilung Nr. 18/1099

Heiligenstadt und Thiele: Niedersächsischer Gesetzentwurf zur Grundsteuer schafft mit dem Flächen-Lage-Modell eine gute Voraussetzung für transparente und unbürokratische Einheitswertberechnung

Pressemitteilung Nr. 18/1099

Die Regierungsfraktionen von SPD und CDU haben einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem die Einheitswertberechnung für die Grundsteuer B in einer vom Bundesgesetz abweichenden landesgesetzlichen Regelung ermittelt wird: Niedersachsen macht damit von einer Länderöffnungsklausel nach Artikel 72 Absatz 3 Nr. 7 des Grundgesetzes Gebrauch. Grundlage dafür ist ein wertunabhängiges Grundsteuer-Reformmodell, bei dem die Fläche des Grundstücks und der Gebäude sowie die Lage des Grundstücks berücksichtigt werden.

Für die beiden finanzpolitischen Sprecher Frauke Heiligenstadt und Ulf Thiele steht damit fest, dass Niedersachsen damit rechtzeitig die notwendigen Weichen stellt, um ab 2025 das Grundsteueraufkommen für die Gemeinden verfassungsrechtlich zu gestalten. Damit werde das gemeindliche Aufkommen auf neuer Grundlage und damit eine wichtige Einnahmequelle der Kommunen gesichert.

Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Ulf Thiele betont daneben: „Für unsere Fraktion war es wichtig, das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes möglichst transparent umzusetzen. Dazu gehört eine einfache Steuererklärung für die Bürgerinnen und Bürger, aber auch ein geringer Aufwand für die Steuerverwaltung, gerade in Zeiten des demografischen Wandels mit weniger Personal.“

Frauke Heiligenstadt, finanzpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, bekräftigt den niedersächsischen Gesetzentwurf: „Dadurch, dass nicht nur die Größe einer Grundstücksfläche berücksichtigt wird, sondern vor allem auch die unterschiedlichen Lagen differenziert bewertet werden, schaffen wir für Bürgerinnen und Bürger eine gerechte Grundsteuer.“ Heiligenstadt befürwortet auch, dass die sogenannte Grundsteuer C von den Kommunen erhoben werden kann: „Die Gemeinden bleiben so souverän und erhalten wie im Bundesgesetz ein weiteres Steuerungsinstrument: Sie können, wenn sie das möchten, für baureife Grundstücke höhere Hebesätze festlegen und so indirekt zur schnelleren Wohnbebauung anregen.“

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