Pressemitteilung Nr. 18/113

Becker: Niedersächsisches Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG) geprägt von Augenmaß und zeitgemäßen Anpassungen

Pressemitteilung Nr. 18/113

Der Niedersächsische Landtag hat am Donnerstag in erster Lesung über das neue Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG) debattiert.

Karsten Becker, polizeipolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag, betont die Ausgewogenheit des Gesetzentwurfes: „Gemeinsam mit unserem Innenminister Boris Pistorius ist es den Regierungsfraktionen gelungen, ein Gesetz zu erarbeiten, dass den geänderten Anforderungen an unsere Sicherheitsbehörden gerecht wird, ohne die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger willkürlich zu beschneiden. Der Gesetzentwurf ist geprägt von Augenmaß und zeitgemäßen Anpassungen der Befugnisse.“

Zu den im Vorfeld umstrittenen Inhalten des NPOG gehörte die erhöhte Maximaldauer des sogenannten Unterbindungsgewahrsams. Der Gesetzentwurf sieht hier einen Zeitraum von 30 Tagen vor, der jeweils einmalig um weitere 30 bzw. 14 Tage verlängert werden kann. Der SPD-Innenpolitiker Karsten Becker dazu: „Man muss in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass diese Maßnahme gleich unter dreifachen Richtervorbehalt gestellt wird und ausschließlich bei terroristischen Gefährderinnen und Gefährdern angewendet werden darf. Dies ist auch der entscheidende Unterschied zu den aus unserer Sicht unverhältnismäßigen Maßnahmen, die zuletzt im bayrischen Polizeigesetz festgeschrieben wurden.“

Becker betont in diesem Zusammenhang, dass die niedersächsischen Sicherheitsbehörden durch das neue Gesetz schlagkräftiger auf die Bedrohung des islamistischen Terrorismus reagieren können: „Gerade in diesem Phänomenbereich ist es absolut essentiell, dass unsere Polizei- und Ordnungsbehörden die nötigen Instrumente an die Hand bekommen, um dieser Bedrohung auch technisch angemessen begegnen zu können. Dazu gehört die Telekommunikationsüberwachung ebenso wie die Wohnraumüberwachung.“

Zu einem möglichen Alkoholverbot an öffentlichen Plätzen, das zuletzt von Vertretern der kommunalen Spitzenverbände gefordert wurde, sagt Becker: „Wir werden den Gesetzentwurf in den kommenden Wochen intensiv in den zuständigen Ausschüssen beraten und umfangreiche Anhörungen, auch unter Beteiligung der Vertreterinnen und Vertreter der niedersächsischen Kommunen, durchführen. Wir haben immer deutlich gemacht, dass wir in diesem Bereich weitergehende Regelungen vereinbaren können, wenn das von den Kommunen gewünscht wird und sich zeigen sollte, dass die bereits bestehenden rechtlichen Möglichkeiten nicht ausreichen. Wir wollen allerdings, dass die Bürgerinnen und Bürger auch in Zukunft ein Feierabendbier in der Sonne trinken dürfen, ohne sich strafbar zu machen.“

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