Pressemitteilung Nr. 18/376

Becker: Neues Polizeigesetz bietet ausgewogenen Kompromiss zwischen Freiheits- und Sicherheitsbedürfnis der Menschen

Pressemitteilung Nr. 18/376

Am Dienstag wurde das Niedersächsische Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG) im Niedersächsischen Landtag abschließend beraten und verabschiedet.

Karsten Becker, polizeipolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, erklärt dazu: „Damit bringen wir ein komplexes, abgewogenes und überaus gründliches Gesetzgebungsverfahren zu einem erfreulichen Ende. Mit dem neuen Gefahrenabwehrgesetz schaffen wir für unsere Sicherheitsbehörden eine zeitgemäße Gesetzesgrundlage, um insbesondere den geänderten Anforderungen an die Bekämpfung des internationalen Terrorismus Rechnung zu tragen.“

In Laufe der Gesetzesberatung hatte es immer wieder Kritik an der geplanten Ausweitung des sogenannten Präventivgewahrsams für terroristische Gefährder gegeben. Der SPD-Politiker Karsten Becker stellt dazu fest: „Als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten sind wir mit der Reduzierung der im Entwurf ursprünglich vorgesehenen Maximalfrist von 74 Tagen zufrieden.“

Das Gesetz sieht nunmehr eine maximale Gewahrsamsdauer von zunächst 14 Tagen vor, die bei Fortbestehen einer konkreten Gefahr um weitere 14 Tage und final noch einmal um maximal sieben Tage verlängert werden kann. „Natürlich jeweils unter dem Vorbehalt einer richterlichen Anordnung“, wie Becker betont.

„Eine effektive und moderne, an den Grundrechten unserer Verfassung ausgerichtete Gefahrenabwehr, ist ein fester Bestandteil unseres sozialdemokratischen Sicherheitsbegriffes. Wir sind der festen Überzeugung, dass das Gesetz die zentralen Bedürfnisse der Menschen nach Freiheit und Sicherheit ausgewogen erfüllt“, so Becker.

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