Pressemitteilung Nr. 18/152

Becker: Anhörung zum NPOG verdeutlicht Notwendigkeit für erweiterte Instrumente der Sicherheitsbehörden im Kampf gegen Terrorismus

Pressemitteilung Nr. 18/152

Am Donnerstag wurde die Anhörung zum Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG) nach drei Anhörungstagen im Ausschuss für Inneres und Sport des Niedersächsischen Landtags abgeschlossen. Zu Wort kamen dabei sowohl Befürworter als auch Kritiker des Gesetzentwurfes.

Karsten Becker, polizeipolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, bilanziert: „Wir wollten in einer breit angelegten Anhörung allen gesellschaftlichen Gruppen die Gelegenheit geben, ihre Einschätzungen zu diesem komplexen Gesetzesvorhaben zu artikulieren und ihre Erwartungen und Sorgen vorzutragen. Auf diese Weise haben wir für die weiteren Beratungen des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes wertvolle Anregungen erhalten. Dabei ist deutlich bestätigt worden, dass die bisherigen rechtlichen Instrumente zur Bekämpfung der neuen terroristischen Erscheinungsformen nicht mehr ausreichen und unsere Sicherheitsbehörden zusätzliche Möglichkeiten benötigen, um terroristische Aktivitäten auch zukünftig wirksam unterbinden zu können.“

Mit Blick auf Teile der vorgetragenen Kritik erklärt Becker: „Die SPD-Fraktion hat sich immer dafür eingesetzt, dass der ganz überwiegende Teil der neuen Befugnisse nur für den klar definierten Bereich der terroristischen Bedrohungen gelten darf. Die teilweise geäußerten Behauptungen, dass im Falle einer Verabschiedung des Gesetzes jeder unbescholtene Bürger in Niedersachsen ins Fadenkreuz der Sicherheitsbehörden geraten und in seinen Grundrechten massiv eingeschränkt werden könne, trifft nicht zu.“

Der SPD-Politiker kündigt an: „In den weiteren Beratungen werden wir nun die Hinweise, die auf die Verhältnismäßigkeit einzelner Regelungen gegeben worden sind, diskutieren und prüfen. Dazu gehören zum Beispiel die Fragen nach der Anordnungsbefugnis für die elektronische Fußfessel, der Rechtsschutz bei der erweiterten Ingewahrsamnahme oder die Frage der Notwendigkeit des Pre-Recordings beim Einsatz der Bodycams. Es gilt auch hier das Struck’sche Gesetz, dass kein Gesetz das Parlament so verlässt, wie es hereingekommen ist.“

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