Pressemitteilung Nr. 18/1387

Becker: Anerkennung von Covid-19-Erkrankungen als Dienstunfall wichtiger Schritt für Beamtinnen und Beamte

Pressemitteilung Nr. 18/1387

In seiner gestrigen Sitzung hat der Arbeitskreis Inneres der SPD-Landtagsfraktion die Entscheidung des Finanzministeriums begrüßt, die Anerkennung von Covid-19-Infektionen bei Polizistinnen und Polizisten unter bestimmten Voraussetzungen als Dienstunfall zu ermöglichen.

„Wir freuen uns sehr, dass das Finanzministerium unsere Forderung aus dem Februar nun aufgreift. Seit Pandemiebeginn wurden bereits über 100 Anträge auf Anerkennung gestellt – kein einziger wurde bislang positiv beschieden. Dabei ist dies bei gesetzlich versicherten Beschäftigten, etwa im Pflegebereich, längst gängige Praxis“, kommentiert Karsten Becker, polizeipolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion. „Insbesondere Einsatzbeamtinnen und -beamte setzen sich in der Pandemie tagtäglich einem erhöhten Infektionsrisiko aus. Daher ist die nun getroffene Lösung, per Erlass glaubhafte Fälle im Einzelnen prüfen und genehmigen zu können, ein wichtiger Schritt.“

„Ein Erlass ersetzt aber natürlich keine grundsätzliche Regelung. Wir wollen daher das Fürsorge- und Beamtenrecht weiterentwickeln, sodass das höhere Gesundheitsrisiko künftig rechtssicher und pandemiefest abgebildet ist“, fordert Becker. „Keine Landesbedienstete und kein Landesbediensteter darf wegen der Ausübung ihrer oder seiner Aufgaben vermeidbare Nachteile erleiden.“

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