Pressemitteilung Nr. 18/267 Adomat: Regierungsfraktionen bringen Gesetzentwurf gegen Zweckentfremdung von Wohnraum auf den Weg Pressemitteilung Nr. 18/267 18. Dezember 2018 Die Regierungsfraktionen von SPD und CDU haben am Dienstag einen gemeinsamen Gesetzentwurf in den Niedersächsischen Landtag eingebracht, der die Zweckentfremdung von Wohnraum verhindern und unter Strafe stellen soll. Zuvor hatte sich das Kabinett der Landesregierung mit dem Gesetzentwurf befasst. Der baupolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Dirk Adomat, erklärt zu dem Entwurf: „Insbesondere in den Ballungsräumen und Tourismusregionen wie den Ostfriesischen Inseln ist die Zweckentfremdung von Wohnraum ein ernstes Problem, das den Druck auf die Mietpreise vor Ort zusätzlich erhöht. Mit unserem Gesetzentwurf werden wir der dauerhaften Zweckentfremdung einen Riegel vorschieben. Verhältnisse wie auf Sylt und in Venedig darf es bei uns in Niedersachsen nicht geben. Einheimische müssen sich Wohnraum leisten können.“ Der Gesetzentwurf sehe deshalb vor, dass eine Zweckentfremdung auch dann vorliegt, wenn der Wohnraum mehr als insgesamt zwölf Wochen im Kalenderjahr als Ferienwohnung vermietet oder für Zwecke der Fremdenbeherbergung genutzt wird. Der SPD-Politiker Dirk Adomat betont: „Mit unserem Gesetz geben wir den niedersächsischen Kommunen ein Instrument an die Hand, das es ihnen in Gebieten mit Wohnraummangel ermöglicht, bei dauerhafter Zweckentfremdung Bußgelder von bis zu 100.000 Euro gegen die Eigentümer zu verhängen. Auch unbegründeter Leerstand von mehr als sechs Monaten kann auf diese Weise geahndet werden.“ Ob im Gemeindegebiet ein Wohnraummangel besteht, können die Gemeinden laut Gesetzentwurf selbst beurteilen. Die entsprechenden Verordnungen können für Gemeinden oder Städte erlassen werden, aber auch nur für einzelne Stadtteile. Eine Satzung ist auf fünf Jahre begrenzt, danach ist der Anlass erneut zu prüfen. Pressemitteilung von: