Pressemitteilung Nr. 18/531

Adomat: Baukindergeld muss für Erwerb von Genossenschaftsanteilen geöffnet werden

Pressemitteilung Nr. 18/531

Vor allem in Großstädten herrscht zunehmend ein stärkerer Druck auf dem Wohnungsmarkt. Davon sind besonders Familien mit Kindern betroffen, die in der Planung ihrer Zukunft und der Umsetzung ihrer Lebensentwürfe stark einschränkt werden. Dazu erklärt der baupolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Dirk Adomat: „Um dieser Situation entgegenzuwirken und die Situation von Familien in Ballungsgebieten zu verbessern, kann das Baukindergeld ein sinnvolles und nützliches Instrument sein.“

Das Baukindergeld ist ein staatlicher Zuschuss für Familien mit Kind, die ihre erste eigene Immobilie bauen oder kaufen wollen. Seit dem 18.09.2018 ist die Förderung von bis zu 12.000 Euro pro Kind gesetzlich beschlossen, dabei wird nicht zwischen einem Haus oder einer Eigentumswohnung unterschieden. Derzeit ist das Baukindergeld im Kontext von Genossenschaften nicht vorgesehen.

Es ist jedoch festzustellen, dass genossenschaftliche Wohnprojekte sich einer immer stärkeren Beliebtheit erfreuen und eine Alternative für den Wohnraumerwerb darstellen. Daher sind genossenschaftliche Wohnungen nicht nur für Mieter, sondern auch für Eigentümer attraktiv. Die SPD-Landtagsfraktion will den Erwerb und Bau von gemeinschaftlichen Wohnprojekten fördern und so gerade Familien bezahlbares Wohnen ermöglichen.

„Genossenschaftliches Wohnen können wir durch Instrumente wie das Baukindergeld aktiv fördern und so den Erwerb von Wohneigentum zukünftig attraktiver gestalten“, erklärt der Bauexperte der SPD-Fraktion Dirk Adomat, und fährt fort: „Wir müssen den Status quo, dass der Erwerb von Genossenschaftsanteilen durch die Förderung von Baukindergeld nicht möglich ist, dringend und schnell ändern!“

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